Windkraft III

Im letzten Jahr konnte aufgrund des Urteiles des OVG Schleswig vom Januar 2015 die Realisierung des geplanten Windparks mit zuletzt nur noch drei Windmühlen in Schwedeneck im Bebauungsplan Nr. 27 nicht weiter vorangetrieben werden. Mit Veröffentlichung der sogenannten harten und weichen Kriterien zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit potentieller Eignungsflächen durch die Planungsbehörde des Landes im Juni 2015 schälte sich auch in Teilen der politischen Gremien Schwedenecks die Erkenntnis heraus, dass die von der Gemeindevertretung bis dato favorisierte Fläche zwischen Surendorf, Hohenhain und Sprenge doch einige, auch aus landesplanerischer Sicht, nicht unerhebliche schützenswerte Ziele aufweist und somit eine Genehmigung fraglich erschien.. Da wären z.B. Begriffe regionaler Grünzug oder Artenschutz- Stichwort Seeadler- zu nennen. Eine noch im letzten Jahr bei der Landesplanungsbehörde beantragte   Ausnahmegenehmigung zur Fortführung der weiteren Planungen bzw. weiteren Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde damit gegenstandslos, weil z. Z. nicht genehmigungsfähig.                                        

Auch wurde die von der Gemeinde verhängte Veränderungssperre aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage - Möglichkeit zur Fortführung der Planung - hinfällig und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.Februar 2016 wieder aufgehoben. In einer Informationsveranstaltung am 15. März 2016 in Rendsburg für den neu zugeschnittenen Planungsraum II, zu dem auch der Kreis Rendsburg Eckernförde gehört, wurden den anwesenden Teilnehmern der vorläufige Planungsstand hinsichtlich der zukünftigen Eignungsflächen seitens der Landesplanung vorgestellt. In der neuesten Fassung ist das Gebiet der Gemeinde Schwedeneck komplett herausgestrichen worden. Das ist für die Kritiker bzw. Gegner eines Windparks in Schwedeneck sicherlich ein gutes Signal. Als Gemeindepolitiker bedaure ich einerseits die Entwicklung ein bisschen, weil von uns Kommunalpolitikern und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Amtsverwaltung in Dänischenhagen eine Unmenge an Zeit in das Projekt investiert wurde. Andererseits sehe ich klar die planerischen Vorgaben des Landesverwaltung und so muss die Politik vor Ort auch damit umgehen. All das ist aber noch nicht in trockenen Tüchern und die endgültigen Rahmenbedingungen stehen wohl erst 2017 fest.

Zu den Investoren:
Für die jetzige Streichung des Eignungsgebietes für WKA in Schwedeneck spielen Kriterien eine Rolle, die schon in den ersten Planungen vor Jahren den Landesbehörden bekannt gewesen sein dürften. Investoren, nicht nur hier in Schwedeneck, müssen sich auf die Sorgfalt der Planungen verlassen können. Es wurde hier in Schwedeneck eine deutliche, sechsstellige Summe für Gutachten etc. von den Investoren ausgegeben und das für Nichts?

Gustav Otto Jonas

März 2016

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