Windkraft II

WindradNachdem am 9.Oktober ein Beschluss über die gewünschte Anzahl(max.6) und Höhe(max. 175 m) der neu zu errichtenden Windkraftanlagen in der Gemeindevertretung gefasst wurde, stand danach die Abstimmung mit dem zuständigen Landesamt , dem LLUR in Flintbek, an. Inhaltlich geht es um die Aussagen des ornithologischen Gutachtens und die Umsetzung in der Fläche, d. h. es dreht sich jetzt um die tatsächlich zu genehmigende Anzahl der Anlagen und deren Höhe. Weitere Maßnahmen wären die Lage und Ausgestaltung der Ablenkungs- bzw. Ausgleichs-flächen für die betroffenen Vogelpopulationen und den Eingriff in das Landschaftsbild.

In einem Treffen aller beteiligten Akteure ( Vertreter des LLUR, der Kreisverwaltung, der Amtsverwaltung, der Investoren, beteiligte Planungsbüros und Vertreter der politischen Parteien Schwedenecks) in der Amtsverwaltung Dänischenhagen am 15.12.2014 kamen diese Problemfelder zur Sprache. Zum Erstaunen der meisten anwesenden Teilnehmer scheint man von Seiten des LLUR und des Innenministeriums dem schon bei der damaligen Ausweisung des WKA- Eignungsgebietes ansässigen Seeadlerpaares nun eine erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. 

 

Die Erhebung des Gutachtens an sich wurde nicht angezweifelt, aber man sieht jetzt von besagten Verwaltungsebenen verstärkten Handlungsbedarf hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit des Seeadlers. Im Moment laufen zwischen dem LLUR und dem Innenministerium Abstimmungsgespräche, um die weitere Vorgehensweise hinsichtlich dieses Projektes abzustecken.
Eine weitere Überraschung war das Urteil des OVG Schleswig vom 20. Januar, welches inhaltlich die bisherigen Regionalpläne für Planungsbereiche 1 (Kreise Stormarn, Hzgt. Lauenburg, Segeberg und Pinneberg) und 3 (Städte Kiel und Neumünster, die Kreise Plön und Rendsburg -Eckernförde) für unwirksam erklärt hat, auch aufgrund von Mängeln in den Abwägungsmöglichkeiten seitens der Gemeinden. So haben sich etliche Kommunen per Gemeindevertreterbeschluss gegen den Ausbau der Windenergie auf ihrem Gebiet entschieden. Das ist laut Gericht so nicht zulässig. Denn eine fachliche Betrachtungsweise eines Für und Wider hätte vorher durch die betroffenen Kommunen stattfinden müssen. 
Im Moment würden belastbare Parameter nach geltendem Baurecht wie u. a. die Einhaltung von Mindestabständen zu Siedlungsgebieten oder aber Belange des Denkmalschutzes und des Naturschutzes entscheidend für die Realisierung einer Windkraftanlage sein. Diese Abwägungen haben in Schwedeneck schon frühzeitig stattgefunden und die Gemeindevertretung hat sich die bisherigen Schritte in diesem laufenden Verfahren stets gut überlegt, immer auch im engen Kontakt zu unserer Amtsverwaltung in Dänischenhagen, den beteiligten Planungsbüros und der hinzugezogenen Rechtsberatung . Ob das Urteil aus Schleswig ein "KO" Kriterium für unseren geplanten Windpark (Bebauungsplan 27) bedeutet oder das jetzt ein Wildwuchs an neuen Anlagen auf Gemeindegebiet zu befürchten wäre, wage ich aus oben genannten Gründen zu bezweifeln. Das die jetzige Entscheidung des OVG für die Landespolitik nicht gerade erfreulich ist, kann man sich vorstellen. Ziel war und ist, die sogenannte Energiewende voranzutreiben und das bei einer größtmöglichen Akzeptanz in der Bevölkerung, Entscheidungen seitens der Landesverwaltung zur weiteren Vorgehensweise müssen jetzt gut vorbereitet sein und solange herrscht bei allen Beteiligten eine gewisse Unsicherheit.

- Fortsetzung folgt -

Gustav Otto Jonas                                  

 

 

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